Der Behandlungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Behandelnden und Patienten bei medizinischen Behandlungen. Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB können nicht nur von Ärzten und Zahnärzten geschlossen werden, sondern auch von Angehörigen anderer Heilberufe, wie zum Beispiel Podologen.
Inhalte:
- Warum ist ein Behandlungsvertrag wichtig und welchen Schutz bietet er für Therapeuten und Patienten?
- Wie schließe ich einen Behandlungsvertrag auf Grundlage des Patientenrechtegesetzes (BGB § 630a-h) für die podologische Therapie und Nagelkorrekturbehandlung mit dem Patienten ab?
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an PodologInnen, FußpflegerInnen (qualifiziert), medizinische Fachangestellte (MFA), KrankenpflegerInnen sowie interessierte Berufsgruppen.
Fortbildungspunkte:
Sie erhalten 2 Fortbildungspunkte nach § 125 Abs. 1 N2 SGB V mit Zertifikat.
Referentin:
Birgit Maibier, Praxisinhaberin, Podologin/Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie, Wundexperte ICW, exam. Krankenschwester
Gebühr:
49,- Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
Termin:
Sonntag, 17. Oktober 2021, 13 Uhr bis 14.30 Uhr
Anmeldeschluss:
Sonntag, 17. Oktober 2021, 11 Uhr
Die Zertifikate werden nach Abschluss der Veranstaltung per E-Mail (PDF-Datei) zugesandt, und sobald Ihre Zahlung eingegangen ist.
ONLINE- ANMELDUNG:
die Möglichkeit sich online anzumelden finden Sie, wenn Sie weiter nach unten scrollen, gleich nach den Teilnahmebedingungen!
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