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eVerordnung richtig denken

Mit der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) steht die Heilmittelversorgung vor einem grundlegenden Umbruch. Der Verband Heilmittelsoftware begleitet diesen Prozess von Beginn an und hat im Januar 2026 ein Positionspapier zur erfolgreichen Umsetzung beschlossen.

Das Papier beschreibt bewusst ein Idealziel „von A bis Z“ – unabhängig von bestehenden Übergangsregelungen oder historisch gewachsenen Logiken. Entscheidend für den Erfolg der eVerordnung ist aus Verbandssicht nicht die bloße digitale Abbildung bestehender Papierprozesse, sondern die konsequente Neugestaltung der Abläufe entlang eines durchgängigen, medienbruchfreien Zielprozesses.

Ergänzend hat der Verband einen vollständigen BPMN-Idealprozess erarbeitet, der den gesamten Lebenszyklus der eVerordnung strukturiert abbildet – von der Ausstellung über Annahme, Leistungsbestätigung und Abrechnung bis zur Vergütung. Der Verband versteht diese Dokumente als fachliches Angebot und als Einladung zum Dialog. Ziel ist eine eVerordnung, die Versorgung verbessert, Praxen entlastet und digitale Potenziale tatsächlich nutzbar macht.

„Wir erleben täglich, wie viel Energie in Praxen durch unnötige Rückfragen und Papierprozesse verloren geht. Die eVerordnung kann das ändern – wenn wir sie von Anfang an konsequent zu Ende denken.“, berichtet Simeon Ruck, Geschäftsführer HELLMUT RUCK und Vorstandsmitglied im Verband Heilmittelsoftware.

Positionspapier und BPMN-Idealprozess stehen auf der Verbands-Website zum Download bereit.

Foto: HELLMUT RUCK GmbH

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