Fachzeitschrift-fuer-podologie-01-2024-header

Podologische Nagelspangen-Behandlung wird verordnungsfähig

Lange haben die Berufsverbände darum gekämpft, jetzt sieht es so aus, als trügen die Bemühungen Früchte. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Heilmittel-Richtlinie angepasst: Podolog:innen dürfen Patient:innen ganz offiziell Nagelspangen setzen und diese Behandlung ist verordnungsfähig. Diese Behandlung ist also nicht wie bisher ausschließlich eine ärztliche Leistung, die Podolog:innen in Abstimmung/Kooperation mit Ärzt:innen durchführen, sondern kann direkt von Podolog:innen übernommen werden.

Buchtipp: Die Vielfalt der Spangenbehandlungen vermittelt das "Große Buch der Nagelerkrankungen"

Wann kann eine Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Eine podologische Nagelspangenbehandlung kann, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen, in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden. Was umfasst eine solche Nagelspangenbehandlung? Es wird eine individuelle Korrekturspange hergestellt und an den betroffenen Nagel angepasst. Diese Korrekturspange dient zur Druckentlastung, um das Einwachsen zu verlangsamen und das umliegende Gewebe zu schützen. Da dieser Prozess sehr individuell ist, ist es wichtig, dass der:die behandelnde Podolog:in selbst festlegt, wann eine Behandlung fortgesetzt oder kontrolliert werden muss. Richtwerte hierzu sind:

  • Stadium 1: Nagelspange ca. alle zwei bis sechs Wochen nachspannen oder neu aufbringen.
  • Stadium 2 und 3 (in diesen Fällen ist die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet): Therapiefortschritte engmaschiger kontrollieren. Findet begleitend eine Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut statt, ist dies jedoch weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung.

Ab wann kann die Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Die podologische Nagelspangenbehandlung kann von Ärztinnen und Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli 2022 verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss keine rechtlichen Einwände hat. Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des G-BA. Text: podo deutschland/RED

Weitere Beiträge

3TO präsentiert die erste aktive Passivspange

3TO präsentiert die erste aktive Passivspange

Der Nagelspangenspezialist 3TO hat auf der BEAUTY in Düsseldorf sein neuestes Produkt zur Nagelkorrektur dem Fachpublikum vorgestellt – das PREMIOFORM Spangensystem zur Behandlung von eingerollten und deformierten Nägeln. Das...

Mehr lesen
Spirularin N: 15 Jahre stark gegen Nagelpilz

Spirularin N: 15 Jahre stark gegen Nagelpilz

2011 brachte das Unternehmen Ocean Pharma sein Spirularin N Nagelserum auf den Markt. Das Serum mit dem einzigartigen Mikroalgen-Aktivstoff Spiralin half seitdem vielen Tausend Patienten, die Gesundheit ihrer Nägel zu schützen...

Mehr lesen
Neuer Markenauftritt bei Allpresan

Neuer Markenauftritt bei Allpresan

Mit einem umfassenden Relaunch richtet Allpresan seinen Markenauftritt neu aus. Seit März 2026 wird der neue Auftritt schrittweise ausgerollt – in Deutschland ebenso wie international. Dabei rückt die dermatologische Kompetenz...

Mehr lesen
BEAUTY Düsseldorf: Die GEHWOL Messe-Highlights

BEAUTY Düsseldorf: Die GEHWOL Messe-Highlights

Auf der BEAUTY Düsseldorf 2026 setzte GEHWOL klare Impulse für die Weiterentwicklung der Podologie und kosmetischen Fußpflege. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Innovationen, moderne Technologien und ein konsequent...

Mehr lesen
RUCK auf der BEAUTY Düsseldorf 2026

RUCK auf der BEAUTY Düsseldorf 2026

Auf der BEAUTY Düsseldorf präsentierte das Unternehmen HELLMUT RUCK seine neuesten Innovationen und Produkt-Highlights. Diese wurden speziell für den professionellen Einsatz in den Bereichen Podologie, Fußpflege, Kosmetik und...

Mehr lesen