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Gefährdung einer qualifizierten Versorgung von Menschen mit Diabetes und Diabetischem Fußsyndrom durch geplante KHVVG-Strukturreformen

Die AG Diabetischer Fuß (AG Fuß) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) warnt davor, dass die bisherigen Erfolge in der Amputationsvermeidung durch geplante strukturelle Veränderungen im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gefährdet sind.

In der aktuellen Krankenhausreform werden klare Kriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen festgelegt, um die Leistungen der Krankenhäuser transparenter zu gestalten. Die Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AG Fuß) fordert dabei, dass die Leistungsgruppe „Endokrinologen und Diabetologen“ in den Ausführungsbestimmungen auch Fachärzte für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ einschließen muss. Darüber hinaus verlangt die AG Fuß eine einheitliche Regelung zur Anerkennung der Diabetologen DDG auf Bundesebene, da die Anerkennung derzeit von den Ärztekammern der Bundesländer unterschiedlich gehandhabt wird. Die AG Fuß argumentiert, dass es in Deutschland nicht genügend Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie gibt, um die stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes angemessen sicherzustellen.

Qualitätsicherung der stationären Versorgung: Interdisziplinäre Behandlung unerlässlich

Die Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AG Fuß) warnt vor den Auswirkungen des Krankenhaustransparenzgesetzes, das am 19. Oktober 2023 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Obwohl das Gesetz darauf abzielt, die Qualität der stationären Versorgung zu sichern, sieht die AG Fuß die Gefahr, dass die geplante Zuweisung zu Versorgungsstufen allein auf Basis einer Facharztanerkennung die interdisziplinäre Behandlung von Menschen mit Diabetes und diabetischem Fußsyndrom gefährdet.

Zudem betont die AG Fuß, dass eine amputationsvermeidende Behandlung dieser Patientengruppe eine strukturierte, interdisziplinäre und multiprofessionelle Teamarbeit erfordert. Die geplante Zuweisung von Leistungsgruppen nach Facharztstatus allein berücksichtige diese wichtige Komponente allerdings nicht ausreichend, so die Kritik der AG Fuß.

Förderung von DFS-spezialisierten Zentren

Die Arbeitsgruppe Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AG Fuß) setzt sich für eine angemessene Vergütung und eine interdisziplinäre Behandlung von Menschen mit Diabetes und Diabetischem Fußsyndrom (DFS) ein. Sie fordert, dass die Vergütung nicht nur an Facharzt-Status orientiert sein sollte, sondern auch strukturierte interdisziplinäre und multiprofessionelle Behandlungsprozesse fördern sollte.

Ein wichtiger Punkt ist die Förderung von spezialisierten Zentren für die Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms. Die AG Fuß weist darauf hin, dass im Disease-Management-Programm (DMP) bereits die „auf die Behandlung des DFS spezialisierten Zentren“ verankert sind. Zudem wird im Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen explizit auf die zertifizierten Fußbehandlungseinrichtungen der AG Fuß der DDG als Kompetenzzentren verwiesen.

Eine weitere Forderung der AG Fuß beinhaltet unter anderem die Implementierung einer Komplexpauschale DFS für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 mit Diabetischem Fußsyndrom gemäß den Kriterien für eine spezialisierte Fußbehandlungseinrichtung (zertifizierte Fußbehandlungseinrichtungen der AG Fuß DDG).

Link zum Positionspapier


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