Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu Beginn des Jahres hat erhebliche Veränderungen sowohl für Podologen, medizinische Fußpfleger als auch für gesetzlich Versicherte mit sich gebracht – im Folgenden eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.
Seit dem 15. Januar 2025 sind alle Praxen, einschließlich Podologen, verpflichtet, die ePA zu nutzen, sofern Patienten dem nicht widersprochen haben. Dies umfasst das Einpflegen von relevanten Gesundheitsdaten wie Befundberichten oder Dokumentationen von Behandlungen.
Die Nutzung der ePA erfolgt im Rahmen einer sogenannten Opt-Out-Regelung: Patienten erhalten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Technische Anforderungen
Praxen müssen über die notwendige technische Ausstattung verfügen, einschließlich eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und einer aktualisierten Praxissoftware (Version 3.0), um die ePA befüllen zu können. Bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben drohen finanzielle Sanktionen, wie Kürzungen der TI-Pauschale oder Honorarkürzungen
Vereinfachter Zugriff auf Patientendaten
Die ePA ermöglicht einen schnellen und umfassenden Zugriff auf relevante Patientendaten im Behandlungskontext, ohne dass Patienten jeden Zugriff einzeln freigeben müssen (sofern kein Widerspruch vorliegt). Dies erleichtert die Dokumentation und verbessert die individuelle Versorgung.
Änderungen für Versicherte
Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse. Wer dies nicht wünscht, kann innerhalb einer Frist widersprechen (Opt-Out-Regelung). Die ePA wird zunächst leer sein und nach und nach mit Daten aus Behandlungen oder eigenen Einträgen gefüllt.
Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten, wie Arztbriefe, Befunde oder Medikationslisten. Dies bietet mehr Transparenz und erleichtert die Koordination von Behandlungen.
Ab Sommer 2025 wird die ePA um zusätzliche Funktionen wie den elektronischen Medikationsplan erweitert, um Wechselwirkungen von Medikamenten besser zu erkennen
Datenschutz und Sicherheit
Die Daten in der ePA sind verschlüsselt und nur für berechtigte Personen zugänglich. Versicherte können entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
Die Einführung der ePA zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, die Qualität der Versorgung zu verbessern und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Für Podologen bedeutet dies jedoch auch eine Anpassung an neue technische und organisatorische Anforderungen.
Wie wird die ePA konkret die Arbeit von Podologen erleichtern?
Verbesserter Zugang zu relevanten Patienteninformationen: Podologen und medizinische Fußpfleger können mit Zustimmung des Patienten schnell auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen. Sie haben so einen umfassenderen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten. Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien und aktueller Medikation sind leicht einsehbar, was die Behandlungsplanung optimiert.
Effizientere Behandlungskoordination
Die ePA erleichtert die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern wie Ärzten oder Krankenhäusern. Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, da frühere Befunde und Behandlungen in der ePA dokumentiert sind
Verbesserte Dokumentation
Podologen können ihre Behandlungsdokumentationen direkt in die ePA einfügen, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Nachverfolgung von Behandlungsverläufen erleichtert. Die digitale Speicherung von Befunden und Behandlungsberichten ersetzt die bisherige „Zettelwirtschaft“ und sorgt für eine übersichtlichere Patientenakte
Erhöhte Patientensicherheit
Durch den Zugriff auf den aktuellen Medikationsplan können potenzielle Wechselwirkungen besser berücksichtigt werden. Die Verfügbarkeit von Informationen zu Allergien oder Vorerkrankungen trägt zu einer sichereren Behandlung bei
Vereinfachte Kommunikation
Der digitale Austausch von Informationen mit anderen Behandlern wird erleichtert, was die interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert. Bei Überweisungen oder Konsultationen mit anderen Fachärzten stehen relevante Informationen schneller zur Verfügung.
Durch diese Verbesserungen können Podologen und medizinische Fußpfleger ihre Patienten effizienter und individueller behandeln, was letztendlich zu einer höheren Versorgungsqualität führt.
Softwarelösungen zur Nutzung der ePA
Es gibt spezielle Softwarelösungen für Podologen und medizinische Fußpfleger zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die wichtigsten Punkte dazu sind:
Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden mit einem ePA-Modul ausgestattet, das die direkte Nutzung der ePA über die Praxissoftware ermöglicht.
Podologie-spezifische Softwarelösungen, beispielsweise synaptos, thevea und OptiOffice, haben bereits umfassende digitale Verwaltungsfunktionen für Podologen.
Diese Anbieter werden ihre Software vermutlich um ePA-Funktionalitäten erweitern, um den gesetzlichen Anforderungen ab 2025 gerecht zu werden.
Für die Nutzung der ePA benötigen Praxen einen aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie das Modul „ePA 3.0“ in ihrem Praxisverwaltungssystem.
Die Einführung der ePA-Funktionalitäten erfolgt schrittweise. Zunächst werden Testpraxen in Modellregionen mit dem ePA-Modul ausgestattet, bevor es bundesweit ausgerollt wird.
Diese Softwarelösungen werden es Podologen ermöglichen, effizient auf relevante Patientendaten zuzugreifen, die Dokumentation zu verbessern und die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern zu optimieren.
Es ist wichtig, dass Podologen und medizinische Fußpfleger mit ihren Softwareanbietern in Kontakt bleiben, um rechtzeitig über die Verfügbarkeit und Integration der ePA-Funktionen in ihre bestehenden Systeme informiert zu werden. Susanne Nadler
Foto: MQ-Illustrations-adobestock