IC Medical stößt mit Validierungspaket in Lücke vor
Rudersberg-Steinenberg (icm) – Wer seine Instrumente maschinell aufbereiten lässt, hat im Idealfall auch die begleitenden Dokumentationspflichten in Sekundenschnelle vom Tisch. Das hat in den Praxen niedergelassener Podologen eine echte Erleichterung zur Folge. Denn bürokratische Aufgaben können durchaus zur Last werden, wie das WAT-Gutachten gezeigt hat. In diese Gemengelage hat sich das Württemberger Unternehmen IC Medical gleich in mehrfacher Hinsicht positioniert: Zunächst sind bei seinen Thermodesinfektoren die Dokumentationspflichten dank neuer Sensoren mit nur einem Tastendruck rechtssicher erledigt. Darüber hinaus bietet der Hygienespezialist ein Validierungspaket. Hierbei betreut er die Praxisinhaber mit seinem bundesweiten Servicenetz rund um die turnusmäßig verpflichtenden Validierungen. „Bei 98 Prozent aller Neubestellungen buchen dies unsere Kunden hinzu“, schildert Andreas Grau, der bei IC Medical den Vertrieb verantwortet.
Dieses Validierungspaket eröffnet Praxisinhabern fachkundigen Service sowie die Erledigung aller Wartungs- und Validierungstermine aus einer Hand. Da IC Medical bereits seit 2017 für die markenunabhängige Validierung zertifiziert ist, liegt ein großer Erfahrungsschatz vor, was der laufenden Qualitätskontrolle vor Ort in der Praxis dient. „Das ist bei den meisten Zusagen das wichtigste Argument“, ergänzt Andreas Grau.
Zu den bekannten Standards bei den Thermodesinfektoren von IC Medical gehören seit langem einfache intuitive Bedienung und eine Software für die rechtssichere Dokumentation. Die neuen RDG der HYG-Serie verfügen dank neuer Sensoren über weitere Vereinfachungen wie die Chargenfreigabe direkt am Display; die Software überträgt sie zugleich ins Chargenprotokoll. Damit ist dem Qualitätsmanagement rechtssicher Genüge getan, ohne den Freiraum für die Arbeit am Patienten zu beschneiden.
Verwaltungsarbeiten stellen auch in Podologiepraxen einen erheblichen Aufwand dar. Das besagt das WAT-Gutachten vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG), das die drei großen Berufsverbände der Podologen in Auftrag gegeben und im August präsentiert haben. Daneben sind es umfangreiche hygienische Anforderungen sowie die Vor- und Nachbearbeitung, die den Podologen zu schaffen machen, auch, weil sich alle drei Faktoren laut Gutachten nicht angemessen in der Vergütung spiegeln.
Bildquelle: IC Medical GmbH/Sascha Linke