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Nagelspangenbehandlungen ab 01. Juli als Heilmittel

Ab dem 01. Juli 2022 können Nagelspangenbehandlungen auch per Heilmittel-Rezept verordnet werden. Die Behandlung selbst kann dann in zugelassenen Podologie-Praxen erfolgen. Bisher war die Versorgung eines eingewachsenen Zehennagels per Nagelspange als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Ärzt:innen vorbehalten.

Podolog:innen können ab 01. Juli 2022 Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Damit eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann, muss laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Unguis incarnatus (ICD-10 L60.0) in den Stadien 1, 2 oder 3 an den unteren Extre­mitäten vorliegen. Außerdem müsse die Befestigung einer Nagelkorrekturspange ohne weitergehende Verlet­zung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteil­gewebes möglich sein.

Die Nagelspangenbehandlung therapiert den eingewachsenen Nagel und erweitert das Leistungsspektrum der Podologie erheblich. Die Podolog:innen übernehmen weitere Verantwortung für die Ausgestaltung der Behandlung, sie wählen beispielsweise das Spangensystem eigenständig aus und bestimmen die individuell erforderlichen Behandlungsfrequenzen.

Diagnostik und konservative oder invasive Maßnahmen der Wundbehand­lung für alle Stadien bleiben der KBV zufolge jedoch weiterhin ärztliche Leistungen. Podolog:innen können die Beratung zum geeigneten Schuhwerk und Instruktion zu individuell durchführbaren Schneidetechniken sowie zur Nagel- und Hautpflege übernehmen.

Für gesetzlich Versicherte eröffnet diese Regelung einen weiteren Versorgungsweg: War die Nagelspangenbehandlung bisher eine rein ärztliche Leistung stehen dafür jetzt zusätzlich rund 6.200 Podologie-Praxen zur Verfügung.

Am 23.06.2022, 27.06.2022 und 30.06.2022 bietet der Bundesverband für Podologie e.V. jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr Informationsveranstaltungen an, die Ihnen einen detaillierten Überblick über die vertraglichen Änderungen zur Durchführung und Abrechnung der Nagelspangenbehandlung gibt. Der Seminarpreis beträgt 20 EUR, für Mitglieder des Verbandes ist das Online-Seminar kostenfrei. Zur Anmeldung geht’s hier.

Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie auch unter www.gkv-spitzenverband.de und www.aerzteblatt.de

© Adobe Stock | Maria

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