Seit November letzten Jahres gelten neue Anforderungen an Verbandskästen, berichtet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW). Bis zum 30. April 2022 haben Betriebe noch Zeit, ihr Erste-Hilfe-Material zu erweitern.
Aktualisiert wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten).Dabei hat sich im Vergleich zu den DIN-Versionen nur wenig verändert.
Erste-Hilfe-Materialien sind keine entfallen. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage sind jedoch Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683) neu hinzugekommen. Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandsmaterialien zählen laut BGW darüber hinaus Pflaster. Auch deren Menge ist erhöht worden.
Die BGW betont, dass keine neuen Verbandskästen gekauft werden müssen. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen.
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