Bundesverband für Podologie lädt zu Online-Schulungen ein
In zwei Wochen schon werden auch die podologischen Behandlungen von Menschen ohne Diabetes mellitus von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Indikationen das erfordern. Denn am 1. Juli 2020 tritt für den Bereich der Podologie die Erweiterung des Heilmittelkatalogs um die Diagnosegruppen „NF“ und „QF“ in Kraft.
NF bedeutet: Die krankhafte Schädigung am Fuß ist Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, die primär oder sekundär sein kann. Als Ursachen kommen unter anderem infrage:
- systemische Autoimmunerkrankungen
- Kollagenosen
- eine toxische Neuropathie, z. B. infolge von Medikamenten.
QF bedeutet: Die krankhafte Schädigung am Fuß ist Folge eines Querschnittsyndroms, komplett oder inkomplett. Als Ursachen kommen unter anderem infrage:
- Spina bifida
- chronische Myelitis
- Syringomyelie (zum Beispiel nach Unfall oder Tumorerkrankung)
- traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks.
Wer mehr darüber wissen und Fragen dazu stellen möchte, den lädt der Bundesverband für Podologie jetzt zum Webinar „Neue verordnungsfähige Indikationen ab 01. Juli 2020“ ein. Einen Überblick über die Änderung der Heilmittel-Richtlinie und die neuen Diagnosegruppen gibt am Nachmittag und Abend des Montags, 29. Juni 2020, jeweils Jeannette Polster, die 1. Vorsitzende des Bundesverband für Podologie. Für Verbandsmitglieder ist die Webinar-Teilnahme kostenlos, für alle anderen kostet sie 20,00 Euro.
Hier detaillierte Informationen und die Links zur Anmeldung:
29.06.2020 um 16:30–18:00: https://www.bv-fuer-podologie.de/events-details/20-608-webinar-neue-verordnungsfähige-indikationen-ab-01-juli-2020.html
29.06.2020 um 18:30–20:00: https://www.bv-fuer-podologie.de/events-details/20-609-webinar-neue-verordnungsfähige-indikationen-ab-01-juli-2020.html
Anmeldeschluss ist jeweils der 29. Juni um 12.00 Uhr.