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Lasertherapie und Sicherheit: Was Sie wissen müssen

Ein spannendes Thema: Laser in der Podologie. Unser Autor Dr. Wolfgang Bringmann hatte bereits Behandlungsbeispiele dokumentiert. Nun beschreibt er, welche gerätetechnischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Mit Beginn der 1980er Jahre wurde in Deutschland die Laserbehandlung zögerlich zur Erweiterung des Therapiespektrums eingeführt. Dann aber fand sie schnell breite Zustimmung – nicht nur bei der Ärzteschaft (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Dermatologen, Orthopädie), sondern auch bei den nichtärztlichen Heilberufen wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Podologen.

In der Podologie können Erkrankungen der Füße (Podopathien), die durch angeborene, statische, traumatische oder entzündliche Ursachen entstanden sind, behandelt werden.

Die Lasertherapie kann dabei wirkungsvoll in das podologischen Therapiespektrum eingeordnet werden, weil sie die therapeutische Behandlung auf intra- und extrazellulärer Ebene zusätzlich unterstützen kann, womit der Heilungsverlauf beschleunigt werden kann.

Gründliche Einarbeitung

Wenn man sich nun entschlossen hat, in das eigene Behandlungsprogramm die Lasertherapie aufzunehmen, muss man sich erst einmal mit der einschlägigen Fachliteratur befassen, um sich in die neue Materie einzuarbeiten. Besser wäre allerdings, wenn man vorher ein entsprechendes Laserseminar besuchen würde, wo man über die theoretischen und praktischen Aspekte informiert wird.

Dabei wird wiederholt auch der Begriff „Photobiomodulation“ statt „Lasertherapie“ verwendet werden. Das ist aber nicht dasselbe, sondern der Begriff „Lasertherapie“ ist die Behand- lungsmethode und der Begriff „Photobiomodulation“ ist der physiologische Prozess, der nach einer laserenergetischen Stimulation in einem gestörten Gewebe abläuft, indem eine patho-physiologische Störung wieder in einen normalen physiologischen Prozess überführt werden kann.
Danach sollte man sich mit der Auswahl eines geeigneten Lasergerätes für die Lasertherapie in der Podologie befassen.

Für die Podologie sind generell Niederenergielaser der Laserklasse 3B geeignet, die im roten und nahen infraroten Lichtspektrum (600 bis 1000 Nanometer) liegen und eine maximale Leistung bis zu 500 mW erreichen können.

Die Geräte in dieser Laserklasse sind für die Podologie am effektivsten, weil sie eine optimale Gewebeaufnahme (Absorption), Eindringtiefe (Transmission) und photobiomodulatorische Wirkung für die podologischen Indikationen erzielen. Mit diesen Geräten ist dadurch eine homogene Flächenbestrahlung und eine präzise Dosierung möglich, ohne dass es bei Einhaltung einer indikationsspezifischen Dosierung zu einer Gewebegefährdung im Bestrahlungsfeld kommen kann.

Diese Lasergeräte sind bei verschiedenen Laserfirmen in Deutschland erhältlich und auch ohne Probleme zu erhalten.

Für die Grundausstattung genügt ein Flächenlaser (Laserdusche), da spezielle Laserduschen zusätzlich verschiedene Wechseladapter (Punkt-, Gelenkadapter) für die unterschiedlichen Indikationen haben.

Den vollständigen Artikel lesen Sie im exklusiven Fachteil unserer Ausgabe 9!

Und hier gelangen Sie zum Download: https://podologie.de/pdf-abo-download/

Foto: stock.adobe.com

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