Hamm, Reutlingen, Kassel, 08. November 2021 (pm). Vertreter der drei maßgeblichen Podologie-Verbände trafen sich am 30. und 31. Oktober 2021 in Tübingen, um Inhalte und Einzelheiten zur Gestaltung eines Vertrages nach § 125a SGB V gemeinsam auszuarbeiten. In einem harmonischen und kollegialen Miteinander wurden die einzelnen Komponenten besprochen und einvernehmlich fixiert, darunter:
- Begriffsbestimmungen
- Umfang der Diagnosegruppen
- Dauer von Therapie und Frequenzen der Behandlungseinheiten
- Richtwerte zur Versorgungsgestaltung.
Rechtsberater unterstützten diesen Prozess.
Nächster Schritt: Vertragliche Ausgestaltung
Im nächsten Schritt erfolgt nun eine vertragliche Ausgestaltung, die dann noch vor Weihnachten dem GKV-Spitzenverband vorgelegt werden soll. Auf den Seiten der Verbände und hier sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Zu den Verbänden:
Der Bundesverband für Podologie e. V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr. Beitragsbild: Krakenimages, Unsplash