Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, auch vom Bundesrat wurde es abschließend beraten. Die Änderungen mit Abschaffung eines Großteils der Corona-Maßnahmen treten am 20. März 2022 in Kraft.
Es gelten weiterhin Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens und bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen. Zu den Basis-Schutzmaßnahmen gehören auch Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen.
Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf-, Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert und wann genau ein vollständiger Impfschutz besteht.
Die Bundesländern sind weiterhin für die Umsetzung der Regelungen verantwortlich. Sie können dabei von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die bisherigen Verordnungen übergangsweise bis zum 02. April 2022 zu verlängern und im Anschluss weitere Regelungen erlassen können.