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Für podologische Leistungen werden Preise erhöht

Der GKV Spitzenverband und die Verbände für Podologie haben sich darauf geeinigt, dass die Vergütung für podologische Leistungen um insgesamt 12,7 Prozent steigt.

Die Preise werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. Juli 2023 erfolgt die erste Anpassung um 7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine weitere Steigerung um rund 5 Prozent. Bei den Hausbesuchen gibt es über die gesamte Vertragslaufzeit eine Steigerung um 25,40 Prozent.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ich freue mich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern der Podologie weitergeht. Das Ergebnis ist eine großzügige Anhebung der Vergütung, die Podologinnen und Podologen auch längerfristig ein auskömmliches Einkommen ermöglicht.“

Podologische Leistungen: Nagelspangenbehandlung erweitert

Noch eine Neuigkeit bzgl. der podologischen Leistung: Das Leistungsspektrum der Nagelspangenbehandlung wird erweitert. Ab 1. Juli 2023 gibt es die neue abrechenbare Position „Erstbefundung klein“. Zudem ist jetzt vertraglich geregelt, dass es für jeden Nagel eine eigene Verordnung geben muss. Der Fragen-Antwort-Katalog zur Nagelspangenbehandlung wurde umfangreich überarbeitet- Er enthält nun zahlreiche neue Details zu dieser podologischen Leistung.

Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V., und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podolog:innen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

Quelle: Bundesverband für Podologie e.V., Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V., Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V., GKV-Spitzenverband

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