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Sektoraler Heilpraktiker (SHP) für Podologie werden – das geht jetzt auch in Brandenburg

Hamm (pm). Ein weiterer „weißer Fleck“ auf der SHP-Landkarte ist getilgt: Seit dem 01.07.2021 kann auch im Bundesland Brandenburg die Erlaubnis zum Sektoralen Heilpraktiker (SHP) Podologie bei den entsprechenden Voraussetzungen erworben werden. Der Bundesverband für Podologie trug dazu bei.

Eine Podologin strebte nach erfolgreichem Abschluss einer Schulung zum Sektoralen Heilpraktiker die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark an und erhielt die Auskunft, dass diese nach den Gesetzen des Landes nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich sei.
Der Bundesverband für Podologie unterstützte das berufspolitisch bedeutsame Verfahren seines Mitglieds durch Einschaltung der ihn ständig rechtsberatenden Kanzlei. Diese stellte für die Berufsträgerin im Juli 2020
einen formellen Antrag auf Zulassung zur Kenntnisüberprüfung, der am 28.10.2020 vom zuständigen Fachdienst abgelehnt wurde: Eine rechtliche Grundlage im Bundesland Brandenburg sei nicht vorliegend; ferner fehle eine „höchstrichterliche Entscheidung“ für den Heilmittelbereich der Podologie.

Widerspruch erfolgreich

Im Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid führten die Rechtsanwälte aus, dass eine Zulassung zur Kenntnisüberprüfung auch ohne Vorliegen eines Gesetzes oder einer Verordnung für den Einzelfall ausgesprochen werden kann, da sich der Anspruch der Podologin bereits aus dem Podologengesetz in verfassungskonformer Auslegung ergibt. Auch eine höchstrichterliche Entscheidung war nicht abzuwarten, da die Behörden als Teil der öffentlichen Gewalt unmittelbar an Recht und Gesetz gebunden sind. Die Bevollmächtigten wiesen dabei auf entsprechende jüngere Entscheidungen von Behörden bzw. Verwaltungsgerichten in den Bundesländern Bremen, Thüringen und Schleswig-Holstein hin.

Unter dem Eindruck dieser klaren Rechtslage verzichtete der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung und hob den ablehnenden Bescheid im Widerspruchsverfahren auf. Die Überprüfung der antragstellenden Podologin wird nun wegen bereits absolvierter Schulung voraussichtlich im Wege einer Prüfung nach Aktenlage stattfinden. Der Bundesverband für Podologie wird sein Angebot von SHP-Schulungen vor dem Hintergrund dieser jüngsten Entscheidung zeitnah auch auf Brandenburg ausweiten.

Foto: Edward Lich/Pixabay


Der Bundesverband für Podologie e.V.
Der Bundesverband für Podologie e.V als juristische Person des privaten Rechts besteht seit 1946 unter dem vormaligen Vereinsnamen Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Hamburg – Schleswig Holstein e.V. mit statuarischem Sitz in Kiel. Kraft Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 wurde im Wege der Satzungsänderung der Vereinsname unter Beibehaltung des Satzungszwecks geändert in Bundesverband für Podologie e.V. Er unterhält Landesgruppen und vertritt die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Mehr Informationen finden Sie unter www.bv-fuer-podologie.de

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