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Fußschutz für Füße und Zehen

Schuhberatung zum Fußschutz in der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – auch ein Thema für die Podologie

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) nehmen in podologischen Praxen mehr und mehr Raum ein. Denn erstens sind immer mehr Menschen mit diabetischer Polyneuropathie berufstätig, die besonderes Schuhwerk benötigen. Zweitens nehmen Unternehmen den verpflichtenden Fußschutz ernster denn je. Zum Glück wächst das Angebot an passenden Sicherheitsschuhen. Dennoch gibt es viel, was Patient*innen verunsichert und wozu sie sich Informationen von Fußprofis wünschen.

Die Gesetzeslage ist klar: Wer Menschen beschäftigt, muss sie vor Infektionen, Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen schützen. Dazu trägt die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei, die von Beruf zu Beruf variiert und in vielen Bereichen einen Fußschutz beinhaltet. Ob aufgrund des Materials, der Form, seiner Stahlkappen oder besonderer Sohlen, er ist so konzipiert, dass er die Füße nach außen hin schützt. Das kann dann zum Problem werden, wenn auch die Fußhaut und das Innere der Extremität besonderen Schutz benötigen – etwa bei Menschen mit diabetischer Polyneuropathie.

Fußschutz: Welcher Sicherheitsschuh für wen?

In der Podologie gibt keine detaillierten Vorschriften in Bezug auf das Schuhwerk – dass es rutschfest und geschlossen sein sollte, ergibt sich im Rahmen der verpflichtenden betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Im Vordergrund der PSA steht vor allem der Infektionsschutz: Auf Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz und oft auch Schutzbrillen kommt es an.1

Anders in vielen Branchen und Tätigkeiten Ihrer Patient*innen. Viele benötigen speziell dafür gefertigte Sicherheitsschuhe. Sei es auf der Baustelle, in der Gärtnerei, im Rettungswagen, beim Tierarzt für große Tiere, im Kühlhaus oder am Fließband: Wer hier anpackt, hat ein erhöhtes Risiko, dass ein hohes Gewicht auf die eigenen Füße einwirkt. Ob Baum, Stein, Gerätschaft, Pferdehuf oder Paletten voller Ware: Fällt etwas auf den Fuß, muss er dieser Last standhalten. In manchen Betrieben wird zudem mit Chemikalien, Öl oder Benzin gearbeitet, könnten Säuren die Fußhaut verätzen oder fliegende Funken sie verletzen. Da gilt es, für die Schutzkleidung und auch die Schuhe Materialien auszuwählen, die alles Schädigende von der Haut fernhalten.

Den ganzen Artikel und wie Beschäftigte ein Anrecht auf Sicherheitsschuhe vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin haben, lesen Sie in der Podologie 3/2024.

Autorin: Petra Plaum

Podologie-Zeitschrift-BAnner

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