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WAT-Gutachten: Podologie braucht höhere Vergütung

Was Zahlen & Fakten aus 391 Podologiepraxen aufzeigten

Am 30. Juli 2020 wurde in einer Online-Pressekonferenz die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vorgestellt. Ihre Kernergebnisse: Die Vergütung, die Profis in der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln möglich, lautet das Fazit des WAT-Gutachtens.

Dieses Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden, darunter den drei maßgeblichen podologischen Verbänden, durchgeführt. 3294 Praxisinhaberinnen und -inhaber nahmen teil, darunter 391 aus der Podologie. Ziel war im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die Praxisinhaberinnen und -inhaber sowie konkurrenzfähige Löhne für alle Mitarbeitenden gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke.

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, hat sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen beschäftigt. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an. Dieser Verwaltungsaufwand müsse in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden, so das IfG. Andernfalls drohe unter anderem, dass es immer weniger kleinere Heilmittelpraxen geben werde. Diese seien aber für die flächendeckende Versorgung der PatientInnen in Deutschland eklatant wichtig.

Seit Beginn der Pandemie ist zudem der Aufwand für das Hygienemanagement erheblich gestiegen.

Die Podologieverbände setzen sich aktuell für entsprechende Verbesserungen für Podologinnen und Podologen ein. Die erste Runde der Vergütungsverhandlungen fand am Montag, 03.08.2020 in Berlin statt.
Die drei maßgeblichen Podologieverbände bauen ihre Forderung, bei der die Kostensteigerungen der letzten Jahre und die Vergütungserhöhungen bis zum 01. 07.2019 zu berücksichtigen sind, auf Grundlage des WAT-Gutachtens auf. Schwerpunkte sind dabei u.a. der zeitliche Mehraufwand außerhalb der Therapie und die Sachkosten zur Erfüllung der hygienischen Anforderungen. Ein Abschluss der Verhandlungen ist – wenn sich eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband ergibt – frühestens Ende September zu erwarten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird eine Schiedsstelle über die Vergütung entscheiden, die dann ab Januar 2021 gelten wird.

Über die HP des Bundesverbands für Podologie kann die aktuelle Pressemitteilung und das komplette WAT-Gutachten für den Bereich der Podologie gratis heruntergeladen werden: https://www.bv-fuer-podologie.de/presse.html

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